Bei­trags­ord­nung

 

Bei­trags­ord­nung des Ver­kehrs­ver­eins Stadt und Land­kreis Osnabrück

gül­tig ab 01.01.2017 lt. Beschluss der Mit­glie­der­ver­samm­lung vom 29. Juni 2016

§ 1 Der jähr­li­che Min­dest­bei­trag beträgt für natür­li­che Per­so­nen € 60,00.

Fami­li­en, Kör­per­schaf­ten des pri­va­ten und öffent­li­chen Rechts, juris­ti­sche Per­so­nen, Ver­ei­ne, Ver­bän­de, Gesell­schaf­ten, Fir­men und Gewer­be­trei­ben­de zah­len einen Jah­res­bei­trag in Höhe von min­des­tens 96,00.

§ 2 Der Vor­stand kann den Bei­trag in begrün­de­ten Fäl­len ermä­ßi­gen oder erlassen.

§ 3 Ehren­mit­glie­der sind von der Bei­trags­pflicht befreit.

§ 4 Regel­mä­ßi­ge jähr­li­che Zuschüs­se an den Ver­ein, jedoch nicht ein­ma­li­ge oder gele­gent­li­che Spen­den, gel­ten als Beiträge.

§ 5 Der Bei­trag ist spä­tes­tens zum 01. März des betref­fen­den Kalen­der­jah­res zu zahlen.

§ 6 Die­se Bei­trags­ord­nung tritt am 01. Janu­ar 2017 in Kraft.

Bemer­kun­gen: Son­der­bei­trä­ge sind nach Abspra­che jeder­zeit möglich.

Stein­werk Am Heger Tor, 
die Geschäfts­stel­le des VVO