Beitragsordnung
Beitragsordnung des Verkehrsvereins Stadt und Landkreis Osnabrück
gültig ab 01.01.2017 lt. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29. Juni 2016
§ 1 Der jährliche Mindestbeitrag beträgt für natürliche Personen € 60,00.
Familien, Körperschaften des privaten und öffentlichen Rechts, juristische Personen, Vereine, Verbände, Gesellschaften, Firmen und Gewerbetreibende zahlen einen Jahresbeitrag in Höhe von mindestens € 96,00.
§ 2 Der Vorstand kann den Beitrag in begründeten Fällen ermäßigen oder erlassen.
§ 3 Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
§ 4 Regelmäßige jährliche Zuschüsse an den Verein, jedoch nicht einmalige oder gelegentliche Spenden, gelten als Beiträge.
§ 5 Der Beitrag ist spätestens zum 01. März des betreffenden Kalenderjahres zu zahlen.
§ 6 Diese Beitragsordnung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft.
Bemerkungen: Sonderbeiträge sind nach Absprache jederzeit möglich.